NEXURO GmbH – Dein Versicherungsmakler in Saarbrücken

MetallRente

Die Experten im Saarland!

Sie führen ein Unternehmen, das in der Metall-, Elektro-, Stahl-, Holz-, Kunststoff-, Textil- oder IT-Branche tätig ist? Dann sind die exklusiven MetallRente Vorsorgekonzepte das richtige für Sie und Ihre Mitarbeiter!

Die MetallRente bietet echte Mehrwerte

Für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter

Die MetallRente stellt ein einmaliges Vorsorgekonzept dar, welches durch den Arbeitgeber gesteuert wird und den Angestellten als Option für die Altersvorsorge oder Berufsunfähigkeit angeboten werden kann. Dies bietet Ihnen die Möglichkeit Ihre Mitarbeiter entspannter in die Zukunft blicken zu lassen, sich stärker mit Ihren Unternehmenswerten zu identifizieren, sie zu motivieren Teil ihres Unternehmens bleiben zu wollen und schließlich langfristig an sich zu binden. Die MetallRente ist damit ein starkes Instrument zur Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung und steigert die Mitarbeiterzufriedenheit nachhaltig.

Bild eines Arbeiters mit Schutzkleidung und Metallmaske während er Schweißarbeiten durchführt. Beispielbild für die Metallrente in der Stahlindustrie.
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Bild einer Frau die an einem Modell Elektro-Arbeiten durchführt. Beispielbild für die Metallrente in der Elektro-Branche.
Bild eines Arbeiters in einem großen Lager eines Betriebs.
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Bild einer Frau mit Schutzbrille in einer Werkstatt welche Schleifarbeiten an einem Holzbalken durchführt. Beispielbild der Holzindustrie.
Bild von einem jungen und einem älteren Mann in einer Werkstatt. Der ältere Mann zeigt dem jungen Mann den Ablauf einer Arbeitstätigkeit.

Welche Versicherungen werden angeboten?

Vorrangig angebotene Versicherungen sind die betriebliche Altersvorsorge, die Riester-Rente sowie die Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine Kombination aus zwei, drei oder weiteren Produkten ist möglich.

Unterschätzen Sie die Signifikanz von Altersabsicherung in der heutigen Zeit nicht!

Bild eines lächelnden Arbeiters mit Schutzbrille und -weste auf einem Gabelstabler.

Die wichtigsten Vorteile für den Arbeitgeber auf einen Blick:

Sie helfen Ihren Angestellten, in eine beruflich abgesicherte Zukunft zu blicken und sie somit langfristig zu motivieren und an Sich zu binden.​

Zudem können Sie sich als attraktiver Arbeitgeber am Arbeitsmarkt positionieren, um Fachkräften schon im Bewerbungsprozess echte Mehrwerte gegenüber Ihren Wettbewerbern zu bieten.​

Auch als mittelständisches Unternehmen oder kleiner Handwerksbetrieb können Sie Ihren Angestellten Beschäftigten eine attraktive Vorsorge bieten, die sonst nur Großunternehmen bekommen. Profitieren Sie von reduzierten Abschlusskosten und rabattierten Verwaltungskosten.​

Die MetallRente ist ein Zusammenschluss von vier großen Versicherern, Sie müssen sich also keine Gedanken bezüglich der Sicherheit und Qualität der MetallRente Vorsorgekonzepte machen. ​

Lebensversicherungen werden 2019 mit durchschnittlich 3,20% verzinst, mit der Anlagevariante PROFIL der MetallRente erhält man durchschnittlich 3,45% Zinsen. Mit dem MetallPesionsfonds kann man trotz Schwankungen der Kapitalmärkte eine Rendite bis zu 5,20% erreichen.
Quelle: metallrente.de (12.2019)​

Die Vorsorgekonzepte der MetallRente helfen Ihnen tarifvertragliche Anforderungen zu erfüllen und einfach umzusetzen. Nur die MetallRente bietet eine belastbare Rechtssicherung auf tarifvertraglicher Grundlage in diesem Umfang.​

Arbeitnehmer zahlen die Versicherungsbeiträge aus ihrem Bruttogehalt statt dem Nettogehalt und erhalten besonders gute Konditionen.
Zusätzlich erhalten sie vom Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge.
Der Arbeitgeber hat dadurch keine Mehrkosten. Er hat darüber hinaus die Möglichkeit einen freiwilligen Zuschuss zu leisten.

Die Metallrente.Berufsunfähigkeitsversicherung kann über ein sogenanntes Kollektivprinzip oder Belegschaftskonzept abgeschlossen werden. Ab einer Beteiligungsquote von 10% der Belegschaft oder ab zehn Mitarbeitern können Ihre Angestellten von der vereinfachten Gesundheitsprüfung profitieren. Das Bedeutet: weniger Gesundheitsfragen bei Antragstellung und einen einfacheren Zugang zu der Metallrente BU für Ihre Angestellten!

Wer steckt hinter der MetallRente?

Die Metallrente ist eine gemeinsame Einrichtung von Gesamtmetall und IG Metall und wird von den vier großen Versicherungen Allianz, ERGO, R+V Versicherungen und Swiss Life getragen. Bis jetzt haben über 850.000 ArbeitnehmerInnen ein Vorsorgekonzept der MetallRente abgeschlossen. Somit ist die MetallRente das größte Versorgungswerk Deutschlands. Wir kooperieren mit allen 4 Gesellschaften und unterstützen Sie gerne dabei das bestmögliche Vorsorgekonzept zu entwickeln. Mit uns sind Sie in sicheren Händen!
Logo der Allianz-Group
Logo der Ergo-Versicherungen
Logo der R+V Versicherungen
Logo der SwissLife Versicherungen

Die wichtigsten Bausteine auf einen Blick:

bAV

  • staatlich gefördert
  • flexibel
  • sicher

Riester-Rente

  • staatl. Zulagen
  • Grundzulage
  • Kinderzulagen
  • Ehegatten können mitriestern
  • Einsteigerbonus für unter 25-jährige AN

BU

  • eigener Tarif für junge AN
  • sofortiger Schutz, weltweit, rund um die Uhr
  • im Ernstfall kein Zwang, eine andere Tätigkeit aufzunehmen
  • per Entgeltumwandlung

+ zusätzliche Versorgungsbausteine

Die MetallRente Versicherungen:

Bild eines jungen Paares an einem Küchentisch mit einem Taschenrechner in der Hand und Sparschwein im Vordergrund. Beispielbild für die Berufliche Altersvorsorge (BAV).

Betriebliche Altersvorsorge (BAV)

Bei der betrieblichen Altersvorsorge legt jeder Angestellte individuell einen Beitrag fest, der vom Bruttogehalt direkt ohne steuerliche Abzüge in die Altersabsicherung fließt. Die Sozialabgaben, welche durch das nun geringere Bruttoeinkommen gespart werden, werden vom Arbeitgeber zusätzlich in die Altersvorsorge eingezahlt.
Außerdem kann jeder Angestellte, der mindestens 6 Monate in Ihrem Unternehmen tätig ist, aufgrund der ausgehandelten Tarifverträge Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) erhalten. AVWL sind ein zusätzlicher Geldbetrag, der vom Staat in die MetallRente BAV zur Altersvorsorge der Arbeitnehmer fließt.

Dreifach Attraktiv für Ihre Angestellten: Sie erhalten den festgelegten Beitrag des Bruttogehaltes, die sonst wegfallenden Sozialabgaben sowie die AVWL um für Ihr Rentenalter vorzusorgen. Für Sie als Arbeitgeber fallen dabei keine zusätzlichen Kosten an!

Riester-Rente

Die Riester Rente ist eine Vorsorgeform für finanzielle Absicherung im Alter und setzt sich aus einem prozentualen Anteil des Bruttogehaltes sowie festen staatl. Zulagen oder einem Steuervorteil zusammen, welche dann umgehend in die Altersvorsorge fließen und bei Renteneintritt garantiert ausbezahlt werden.
Zu den staatl. Zulagen zählen eine Grundzulage von 175€ sowie eine Kinderzulage, die pro Kind ausbezahlt wird. Berufseinsteiger im Alter bis 25 Jahren erhalten einen Berufseinsteigerbonus von 200€.
Ob die staatlichen Zulagen oder der Steuervorteil mehr nutzen für Ihre Angestellten bringt, rechnen wir gerne mit Ihnen durch!

Bild einer lachenden Gruppe an Senioren mit verschiedenen Herkünften. Beispielbild für die Riester Rente.
Bild eines Arbeiters in Schutzweste in einem Lager. Er sitzt auf dem Boden und hält sich den Kopf mit beiden Händen an den Schläfen fest. Beispielbild für die Berufliche Unfallversicherung.

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der MetallRente widmet sich der Absicherung der Arbeitsleistung und ist eine Art Vollkasko Versicherung für die Arbeitskraft Ihrer Mitarbeiter. Ihre Angestellten bestimmen den Prozentteil Ihres Nettogehaltes, den sie mit der BU absichern möchten. Auf Basis von Alter, Beruf und Krankheitshistorie wird dann ein monatlicher Betrag festgelegt, der in die BU eingezahlt wird und mildernd in der Steuererklärung abgerechnet werden kann. Da es sich vorwiegend um ein Kollektivkonzept handelt, kann bei Versicherung mehrerer Angestellten eine vereinfachte Gesundheitsprüfung beantragt werden anstelle einer individuellen Risikoprüfung. Sollte die BU dennoch zu teuer ausfallen oder nicht möglich sein, gibt es immer noch die Möglichkeit eine Erwerbsminderungsrente oder Grundfähigkeitsversicherung abzuschließen.

Welche Vorsorgekonzepte würden zu genau Ihren Angestellten passen?​

Wir sind die Experten im Saarland für die MetallRente, nehmen Sie gerne unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns auf und wir prüfen, 
welche Vorsorgeformen die richtigen für Ihre Beschäftigten sind! 

Denn zufriedene Angestellte, die sich mit dem Unternehmen identifizieren können, sind der Weg in eine sichere Unternehmenszukunft.

Jetzt kostenlos und unverbindlich Kontakt aufnehmen!

Unser Team für Sie

Tobias Schmidt

Geschäftsführer & Experte für MetallRente

Patrick Palz

Geschäftsführer & Experte für digitale Geschäftsprozesse

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66111 Saarbrücken

+49 681 410 9595 0

Datenschutz

blau direkt

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I. Informationen über uns als Verantwortliche

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III. Informationen zur Datenverarbeitung

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Kontaktanfragen / Kontaktmöglichkeit

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Google AdWords mit Conversion-Tracking

In unserem Internetauftritt setzen wir die Werbe-Komponente Google AdWords und dabei das sog. Conversion-Tracking ein. Es handelt sich hierbei um einen Dienst der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043 USA, nachfolgend nur „Google“ genannt. Durch die Zertifizierung nach dem EU-US-Datenschutzschild („EU-US Privacy Shield“) https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt000000001L5AAI&status=Active garantiert Google, dass die Datenschutzvorgaben der EU auch bei der Verarbeitung von Daten in den USA eingehalten werden. Wir nutzen das Conversion-Tracking zur zielgerichteten Bewerbung unseres Angebots. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Analyse, Optimierung und dem wirtschaftlichen Betrieb unseres Internetauftritts. Falls Sie auf eine von Google geschaltete Anzeige klicken, speichert das von uns eingesetzte Conversion-Tracking ein Cookie auf Ihrem Endgerät. Diese sog. Conversion-Cookies verlieren mit Ablauf von 30 Tagen ihre Gültigkeit und dienen im Übrigen nicht Ihrer persönlichen Identifikation. Sofern das Cookie noch gültig ist und Sie eine bestimmte Seite unseres Internetauftritts besuchen, können sowohl wir als auch Google auswerten, dass Sie auf eine unserer bei Google platzierten Anzeigen geklickt haben und dass Sie anschließend auf unseren Internetauftritt weitergeleitet worden sind. Durch die so eingeholten Informationen erstellt Google uns eine Statistik über den Besuch unseres Internetauftritts. Zudem erhalten wir hierdurch Informationen über die Anzahl der Nutzer, die auf unsere Anzeige(n) geklickt haben sowie über die anschließend aufgerufenen Seiten unseres Internetauftritts. Weder wir noch Dritte, die ebenfalls Google-AdWords einsetzten, werden hierdurch allerdings in die Lage versetzt, Sie auf diesem Wege zu identifizieren. Durch die entsprechenden Einstellungen Ihres Internet-Browsers können Sie zudem die Installation der Cookies verhindern oder einschränken. Gleichzeitig können Sie bereits gespeicherte Cookies jederzeit löschen. Die hierfür erforderlichen Schritte und Maßnahmen hängen jedoch von Ihrem konkret genutzten Internet-Browser ab. Bei Fragen benutzen Sie daher bitte die Hilfefunktion oder Dokumentation Ihres Internet-Browsers oder wenden sich an dessen Hersteller bzw. Support. Ferner bietet auch Google unter https://services.google.com/sitestats/de.html http://www.google.com/policies/technologies/ads/ http://www.google.de/policies/privacy/ weitergehende Informationen zu diesem Thema und dabei insbesondere zu den Möglichkeiten der Unterbindung der Datennutzung an. Erstellt mit Datenschutz-Generator der Anwaltskanzlei Weiß & Partner.

Verwendung der Google Remarketing- und „Ähnliche Zielgruppen“-Funktion

Der Anbieter verwendet auf der Website die Remarketing-Technologie der Google Inc. (1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA; „Google“). Mit dieser Technologie können Nutzer, die unsere Internetseiten und Online-Dienste bereits besucht und sich für das Angebot interessiert haben, durch zielgerichtete Werbung auf den Seiten des Google-Partner-Netzwerks erneut angesprochen werden. Die Einblendung der Werbung erfolgt durch den Einsatz von Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die auf dem Computer des Nutzers gespeichert werden. Mithilfe der Textdateien kann das Nutzerverhalten beim Besuch der Website analysiert und anschließend für interessenbasierte Werbung und gezielte Produktempfehlungen genutzt werden. Sie können der Verwendung von Cookies durch Google dauerhaft deaktivieren, indem Sie hier klicken und das dort bereitgestellte Plug-In herunterladen und installieren. Alternativ können Sie die Verwendung von Cookies durch Drittanbieter deaktivieren, indem Sie die Deaktivierungsseite der Netzwerkwerbeinitiative(Network Advertising Initiative) aufrufen und die dort genannten weiterführenden Information zum Opt-out umsetzen. Weiterführende Informationen zu Google Remarketing sowie die Datenschutzerklärung von Google können Sie hier einsehen. Durch die Nutzung unserer Angebote erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der hier beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor beschriebenen Zweck einverstanden. Wir weisen darauf hin, dass Google eigene Datenschutzrichtlinien hat, die von unseren unabhängig sind und übernehmen keine Verantwortung oder Haftung für diese Richtlinien und Verfahren.

Maklerleistungen

Wir verarbeiten die Daten unserer Kunden, Klienten und Interessenten (einheitlich bezeichnet als „Kunden“) entsprechen Art. 6 Abs. 1 lit. b. DSGVO, um ihnen gegenüber unsere vertraglichen oder vorvertraglichen Leistungen zu erbringen. Die hierbei verarbeiteten Daten, die Art, der Umfang und der Zweck und die Erforderlichkeit ihrer Verarbeitung bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Auftrag. Dazu gehören grundsätzlich Bestands- und Stammdaten der Kunden (Name, Adresse, etc.), als auch die Kontaktdaten (E-Mailadresse, Telefon, etc.), die Vertragsdaten (Inhalt der Beauftragung, Entgelte, Laufzeiten, Angaben zu den vermittelten Unternehmen/ Versicherern/ Leistungen) und Zahlungsdaten (Provisionen, Zahlungshistorie, etc.). Wir können ferner die Angaben zu den Eigenschaften und Umständen von Personen oder ihnen gehörenden Sachen verarbeiten, wenn dies zum Gegenstand unseres Auftrags gehört. Dies können z.B. Angaben zu persönlichen Lebensumständen, mobilen oder immobilen Sachgütern sein. In Rahmen unserer Beauftragung kann es auch erforderlich sein, dass wir besondere Kategorien von Daten gem. Art. 9 Abs. 1 DSGVO, hier insbesondere Angaben zur Gesundheit einer Person verarbeiten. Hierzu holen wir, sofern erforderlich, gem. Art. 6 Abs. 1 lit a., Art. 7, Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO eine ausdrückliche Einwilligung der Kunden ein. Sofern für die Vertragserfüllung oder gesetzlich erforderlich, offenbaren oder übermitteln wir die Daten der Kunden im Rahmen von Deckungsanfragen, Abschlüssen und Abwicklungen von Verträgen Daten an Anbieter der vermittelten Leistungen/ Objekte, Versicherer, Rückversicherer, Maklerpools, technische Dienstleister, sonstige Dienstleister, wie z.B. kooperierende Verbände, sowie Finanzdienstleister, Kreditinstitute und Kapitalanlagegesellschaften sowie Sozialversicherungsträger, Steuerbehörden, Steuerberater, Rechtsberater, Wirtschaftsprüfer, Versicherungs-Ombudsmänner und die Anstalten Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Ferner können wir Unterauftragnehmer beauftragen, wie z.B. Untervermittler. Wir holen eine Einwilligung der Kunden ein, sofern diese zur Offenbarung/ Übermittlung eine Einwilligung der Kunden erforderlich ist (was z.B. im Fall von besonderen Kategorien von Daten gem. Art. 9 DSGVO der Fall sein kann). Die Löschung der Daten erfolgt nach Ablauf gesetzlicher Gewährleistungs- und vergleichbarer Pflichten, wobei die Erforderlichkeit der Aufbewahrung der Daten alle drei Jahre überprüft wird; im Übrigen gelten die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Im Fall der gesetzlichen Archivierungspflichten erfolgt die Löschung nach deren Ablauf. Aufbewahrungspflichtig sind insbesondere nach deutschem Recht in der Versicherungs- und Finanzbranche Beratungsprotokolle für 5 Jahre, Maklerschlussnoten für 7 Jahre und Maklerverträge für 5 Jahres sowie generell 6 Jahre für handelsrechtlich relevante Unterlagen und 10 Jahre für steuerrechtlich relevante Unterlagen. Erstellt mit Datenschutz-Generator von RA Dr, jur. Thomas Schwenke