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Berufs­unfähigkeits­versicherung

Was ist die Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Mit einer Berufsunfähigkeits­versicherung (BU-Versicherung) sichern Sie Ihre Arbeitskraft ab. Falls Sie berufsunfähig werden sollten, d.h. Ihrem eigentlichen, erlernten Beruf nicht mehr nachgehen können, tritt die Berufsunfähigkeits­versicherung in Kraft und zahlt Ihnen eine monatliche Rente.

Dabei kann die Berufsunfähigkeit aus physischen und psychischen Gründen, wie etwa Problemen des Skelett- und Bewegungsapparats oder schwerwiegenden psychischen Erkrankungen, resultieren.

Eine Berufsunfähigkeits­versicherung ist somit für jeden empfehlenswert, der einem Beruf nachgeht und von seinem Einkommen lebt, egal ob Büroangestellte:r oder im Handwerk tätig, denn: Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht mit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente gleichzusetzen, die ebenfalls – aber unter anderen Konditionen – bei einem Arbeitskraftausfall in Kraft tritt.

Berufsunfähigkeitsversicherung vs Erwerbsminderungsrente:

Während die Berufsunfähigkeitsversicherung bereits greift, wenn man seinem zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen kann, kommt die volle Erwerbsminderungsrente erst zu tragen, wenn man auf nicht absehbare Zeit weniger als 3 Std. täglich eine einfachere, andere Tätigkeit ausüben kann. 
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt zwar vom bisherigen Einkommen ab, doch selbst mit voller Erwerbsminderungsrente lässt sich der bis dato gewohnte Lebensstandard kaum halten. Die monatlichen Beitrage der BU-Versicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit können hingegen individuell festgelegt und auf den Lebensstandard angepasst werden.

Die Berufs­unfähigkeits­versicherung

Die wichtigsten Fragen schnell geklärt:

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Die Vorteile der BU im Überlick:

Neben der klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es die BU auch per Entgeltumwandlung, bei der Sie durch Steuervorteile und verpflichtende Arbeitgeberzuschüsse bis zu 30% und mehr sparen. Diese Variante der Berufsunfähigkeitsversicherung bietet folgende Vorteile:

Gerne beraten wir Sie auch zu diesem Thema. Nutzen Sie dazu einfach unseren Angebotsvergleich.

30% und mehr sparen

mit der Berufsunfähigkeits­versicherung per Entgeltumwandlung

Mehr zur Entgeltumwandlung

Im Rahmen der Entgeltumwandlung werden Gehaltsbestandteile umgewandelt, die dem Zwecke der Vorsorge dienen. Dabei werden aus dem Bruttogehalt die Versicherungsprämien direkt an die Versicherung gezahlt. Diese betriebliche Altersvorsorge kann die Leistungslücken zu gesetzlichen Absicherungen schließen, da vom Staat insbesondere im Falle der Berufsunfähigkeit über die letzten Jahre eine immer geringere Rente gezahlt wird.

Für den Arbeitnehmer entstehen durch die Entgeltumwandlung Steuervorteile, da die Versicherungsbeiträge aus dem Bruttogehalt gezahlt werden. Die normale Gehaltsbesteuerung erfolgt erst nach Zahlung der Beiträge, wodurch das jetzt geringere Bruttoentgelt auch zu einer geringeren Besteuerung führt. Teile der Sozialversicherungs­beiträge können ebenfalls eingespart werden, da keine Sozialabgaben auf die Versicherungsprämie anfallen. Weitere Vorteile entstehen für den Arbeitnehmer, da es häufig die Möglichkeit zur vereinfachten Gesundheitsprüfung gibt. Auch die Versicherungsbeiträge sind in der Regel günstiger, da der Arbeitgeber die Verträge meist zu Gruppen-Konditionen abschließt.

Grundsätzlich sind Entgeltumwandlungen auch für andere Versicherungsprodukte wie zum Beispiel die Kapitallebensversicherung von finanziellem Vorteil. Seit der neuen bAV-Reform 2018 lohnt es sich je nach persönlicher Ausgangssituation aber besonders die Berufsunfähigkeits­versicherung per Entgeltumwandlung über den Arbeitgeber abzuschließen. Neu im Betriebsrentenstärkungs­gesetz (BRSG) ist der vier Prozent höhere Förderrahmen, der steuerfrei genutzt werden kann.

Die Berufsunfähigkeitsrente unterliegt einer nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass ausschließlich im Leistungsfall eine Besteuerung der BU-Rente erfolgen muss. Da die Renten jedoch normalerweise niedriger sind als der Nettolohn, findet hier ein günstigerer Steuersatz Anwendung. Zudem wurde in der Vergangenheit der Arbeitgeberzuschuss gewährt. In Summe ergibt sich somit eine Ersparnis durch die Entgeltumwandlung im Vergleich zu einer Berufsunfähigkeits­versicherung, die aus dem Nettolohn bezahlt wird. Nexuro kennt die Versicherungsprodukte mit den besten Tarifen und kann Sie in diesem Bereich kompetent beraten.

Aufgrund Ihrer persönlichen Ausgangssituation stellt Ihnen NEXURO ein auf Sie angepasstes Angebot für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zusammen

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Sie erhalten von uns einen Vergleich der am Markt verfügbaren und auf Ihre persönliche Bedarfssituation zugeschnittenen Angebote. Kostenfrei und völlig unverbindlich. Wir begleiten Sie individuell von der Beratung und Angebotserstellung bis zum Abschluss Ihres BU-Schutzes. Auch danach lassen wir Sie nicht im Stich und stehen Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite. Im Leistungsfall unterstützen wir Sie bei der Abwicklung und übernehmen die Kommunikation mit der Versicherung.

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